Schulplatz einklagen NRW | Wunschschule abgelehnt?

Das Wichtigste zur Schulplatzklage (TL;DR)
  • Ziel: Aufnahme an der Wunschschule (Gymnasium, Gesamtschule, Grundschule).
  • Strategie: Aufdeckung versteckter Kapazitäten ("Kapazitätsklage") und Fehler im Auswahlverfahren.
  • Verfahren: Widerspruch + Eilantrag beim Verwaltungsgericht (schnelle Entscheidung).
  • Kosten: Übernahme durch Rechtsschutzversicherung möglich.

Ihr Kind hat eine Ablehnung von der Wunschschule erhalten? Für viele Familien bricht eine Welt zusammen. Der Schulweg ist zu weit, Freunde gehen auf andere Schulen oder das pädagogische Profil passt nicht. Akzeptieren Sie die Ablehnung nicht! Schulplätze werden oft rechtswidrig vergeben.

Zeitdruck: Eilverfahren nötig!

Bis zum Schuljahresbeginn ist wenig Zeit. Ein normaler Prozess dauert zu lang. Wir beantragen sofort einstweiligen Rechtsschutz, damit Ihr Kind pünktlich eingeschult wird.

Wie wir Schulplätze "freiklagen"

Viele Schulen lehnen Schüler ab mit der Begründung: "Wir sind voll". Doch stimmt das wirklich? Oft werden Klassenstärken willkürlich festgelegt oder Räume nicht genutzt. Wir prüfen das:

1. Die Kapazitätsklage

Wir rechnen nach. Wie viele Schüler passen wirklich in die Klassen? Wurde der Klassenteiler richtig angewandt? Oft finden wir so "versteckte Plätze", die das Gericht dann freigeben muss. Das nennt man "Kapazitätsklage".

2. Fehler im Auswahlverfahren

Wenn es wirklich mehr Bewerber als Plätze gibt, muss die Schule auswählen. Wurden Härtefälle beachtet? Zählen Geschwisterkinder? War das Losverfahren fair? Hier passieren die meisten Fehler!

Härtefälle & Geschwisterkinder

Besondere Umstände können einen Rechtsanspruch auf Aufnahme begründen. Ein Härtefall liegt nicht schon vor, wenn der Schulweg "unbequem" ist. Aber:

Die 20 wichtigsten Fragen zur Schulplatzklage

Erfolgsaussichten & Strategie

Jein. Sie haben ein Recht auf freie Schulwahl (§ 46 SchulG NRW), aber keinen Anspruch auf eine konkrete Schule, wenn diese voll ist. Aber: Sie haben einen Anspruch auf ein fehlerfreies Auswahlverfahren.

Dann bleibt es bei der Zuweisung zur Zweitschule. Nachteile für Ihr Kind an der neuen Schule entstehen dadurch nicht. Das Risiko ist also rein finanziell (wenn keine Rechtsschutz besteht).

Ja. Bei Grundschulen ist oft der Schulweg ("kurze Beine, kurze Wege") das entscheidende Kriterium. Fehler bei der Berechnung der Entfernungen sind häufig.
Ablauf & Fristen

Wir stellen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Das Gericht entscheidet meist innerhalb weniger Wochen schriftlich, ohne mündliche Verhandlung. Es prüft, ob die Schule Kapazitäten verschwiegen hat.

Sobald der Ablehnungsbescheid im Briefkasten liegt! Sie haben nur einen Monat Zeit für den Widerspruch. Warten Sie nicht auf Nachrückverfahren, die Erfolgsaussichten dort sind gering.

Die Gerichtskosten im Eilverfahren sind überschaubar (ca. 200-300 Euro). Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert. Mit Rechtsschutzversicherung ist es für Sie meist kostenlos.
Spezielle Konstellationen

Wenn nach Abzug aller Härtefälle mehr Bewerber als Plätze da sind, wird gelost. Dieses Losverfahren ist extrem fehleranfällig (keine Zeugen, falsche Lostöpfe). Wir prüfen das Protokoll der Ziehung.

Gesamtschulen sind oft überlaufen. Hier gilt oft das Kriterium der Leistungsheterogenität (Mischung aus starken und schwachen Schülern). Auch hier passieren oft Fehler bei der Auswahl.

Schulbezirke gibt es in NRW nur noch eingeschränkt (Grundschulen). Weiterführende Schulen können auch in Nachbarstädten gewählt werden, allerdings haben ortsansässige Kinder oft Vorrang.

Schulen können bis zu einer gewissen Grenze (Mehrklasse) Schüler aufnehmen. Wir prüfen, ob diese Möglichkeit der Überlast ausgeschöpft wurde.
Weitere Details klären wir gerne im persönlichen Erstgespräch.
Schulplatzklagen in ganz NRW

Wir kämpfen für Ihren Wunschschulplatz in Köln, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Bochum, Münster und dem gesamten Ruhrgebiet. Wir kennen die Tricks der Schulämter.

Wunschschule einklagen!

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